Hier wächst etwas Gutes. Aus dem, was übrig bleibt. Dafür sorgen wir.

Vorteile des Standorts
Was der Zweckverband für Sie und die Region leistet.
Ein Verband, sieben Kommunen, ein Ziel.
Struktur & Organe
Die Verbandsversammlung
Das höchste Entscheidungsgremium des Zweckverbands. Jeder Landkreis und jede Stadt entsendet Vertreterinnen und Vertreter – in der Regel die Landräte, Oberbürgermeister und Kreisräte. Die Verbandsversammlung entscheidet über Strategie, Budget und alle wesentlichen Fragen. Sie tagt öffentlich.
Der Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand leitet die Verbandsversammlung. Diese besteht aus dem Vorsitzenden sowie stellvertretenden Mitgliedern aus den Verbandskommunen.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle koordiniert den operativen Betrieb – von der Projektsteuerung über die Kommunikation bis zur Verwaltung. Sie ist erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Politik.
Die Verbandsmitglieder
Der Zweckverband setzt sich aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: • Alb-Donau-Kreis • Landkreis Neu-Ulm • Landkreis Sigmaringen • Landkreis Heidenheim • Landkreis Biberach • Stadt Ulm • Stadt Memmingen
Rechtliche Grundlage
Der Zweckverband ist ein kommunaler Zusammenschluss nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Bayern (KommZG). Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht der Regierung von Schwaben.
Transparenz & Bürgerbeteiligung
Wir kommunizieren offen – auch über Risiken und offene Fragen. • Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich • Protokolle und Beschlüsse werden veröffentlicht • Im Genehmigungsverfahren werden alle Unterlagen öffentlich ausgelegt • Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen einreichen • Die finale Genehmigung erteilt die Regierung von Schwaben als unabhängige Aufsichtsbehörde.

